Corona-Schutzmaßnahmen in der Jugendarbeit ab dem 02.April 2022 aufgehoben
Es gibt gute Nachrichten (Quelle: Landesjugendring Hessen):
1. Landesverordnung (2. April 2022): Ab dem 2. April 2022 gilt eine neue hessische Verordnung. Diese enthält für die Jugendarbeit keine Regelungen oder Einschränkungen mehr. Folgende Änderungen sind damit verbunden:
1) Es besteht keine Maskenpflicht mehr bei Treffen, Veranstaltungen und in Angeboten der Jugendarbeit.
2) Es bestehen keine Zugangsregelungen (2G oder 3G) mehr für Treffen, Veranstaltungen und in Angeboten der Jugendarbeit.
3) Es bestehen keine Personenbegrenzungen mehr bei Treffen, Veranstaltungen und in Angeboten der Jugendarbeit.
4) Die Pflicht zur Umsetzung von Abstands- und Hygienekonzepten für Treffen, Veranstaltungen und in Angeboten der Jugendarbeit besteht nicht mehr.