Aktuelle Corona-Maßnahmen und Regeln Stand 17.01.2022

Hier mal die aktuellen Änderungen – es sind wenige. Der LDK befindet sich Stand heute in der Hotspot-Regelung. Nahezu alle Veranstaltungen dürfen unter der 2G+ Regel stattfinden – was das bedeutet findet ihr hier (Rechte liegen beim Land Hessen)

WICHTIG: SchülerInnen unter 18 Jahren mit einem aktuellen, sauber geführtem Testheft der Schule haben weiterhin Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Wir bitten aber darum: die neue COVID-19 Variante ist enorm ansteckend. Bitte geht sehr sorgsam mit Euren Kindern und Jugendlichen um. Nachwie vor gelten Abendsregeln und Maskenpflicht.

  1. Landesverordnung (17. Januar 2022): Ab dem 17. Januar 2022 gilt eine neue Verordnung. Für die Jugendarbeit ergeben sich hieraus keine wesentlichen Änderungen gegenüber der Verordnung vom 13. Dezember 2021. Die Änderungen: 1) Bei Outdoor-Veranstaltungen sind wieder bis zu 1000 Personen zulässig. 2) Für das 2Gplus-Modell wurden die Regelungen konkretisiert. Hier wurde festgelegt, was als gültiger Nachweis zusätzlich zu Nachweisen über Impfung und Genesung gelten kann (siehe FAQ C.9)
  2. Regionale Schutzmaßnahmen (16. Dezember 2021): Seit der Verordnung vom 16. Dezember 2021 sind Regelungen in Kraft, die auf die regionalen Inzidenzen in Städten und Landkreisen reagieren. Ab einer Inzidenz von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen verschärfen sich einige Regelungen.