Hygienebestimmungen für Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten

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In Zeiten einer Pandemie und der veränderten Rechtsbedingungen braucht es Orientierung im Paragraphen-Dschungel. Die möchte ich gern hier anbieten. Ich gehe anhand einiger konkreter Fragen vor (Stand 02.10.2020):

Frage: Ich möchte meinen Teenkreis mit 16 TeilnehmerInnen im Gemeindehaus stattfinden lassen – darf ich das?

Antwort: Generell ja, wenn folgendes gewährleistet ist:

  1. Das Gemeindehaus hat ein dem aktuellen Recht angepasstes Hygienekonzept (darum kümmern sich oft die Betreiber des Hauses). Das weist z.B. aus wie viele Menschen in den Räumen zugelassen sind, wie mit Desinfektionsmitteln/Händedesinfektion umgegangen werden muss.
  2. Eine Teilnehmerliste muss geführt werden, inkl. Datum und Telefonnummer.
  3. Menschen, die in einem Haushalt leben (z.B. Geschwister) oder Gruppen bis 10 Personen, die als feste Gruppe ankommen brauchen in der Veranstaltung den Mindestabstand nicht einzuhalten.
  4. Ein Mindestabstand von 1,5m zwischen einzelnen Gruppen (entweder ein Haushalt oder als Gruppe eintreffende Jugendliche) muss aber auf jeden Fall eingehalten werden. In unserem Beispiel kommen 2 Gruppen a 4 Personen an, 2 sind Geschwister, alle anderen kommen einzeln. D.h. die 2 4er Gruppen und die Geschwister können miteinander OHNE Abstand spielen, sich aufhalten usw. zu allen anderen muss aber der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.

Frage: Ich möchte ein Veranstaltung mit gem. Essen anbieten (z.B. Frauenfrühstück) mit gemeinsamem Essen veranstalten – darf ich das?

Antwort: Generell ja, wenn folgendes gewährleistet ist:

  1. Das Gemeindehaus hat ein dem aktuellen Recht angepasstes Hygienekonzept (darum kümmern sich oft die Betreiber des Hauses). Das weist z.B. aus wie viele Menschen in den Räumen zugelassen sind, wie mit Desinfektionsmitteln/Händedesinfektion umgegangen werden muss. Zusätzlich einen separaten Raum (Küche) zur Nahrungsmittelzubereitung und eine Vereinbarung zur regelmäßigen und häufigen Reinigung der WCs.
  2. Die Zusammenstellung von Nahrungsmitteln in Vereins-/Gemeindehäusern unterliegt allgemeinen Hygienestandards, die schon seit Jahren bekannt sind, zusätzlich müssen die Servicekräfte bei der Zubereitung und dem Servieren einen Mund-Nase-Schutz tragen.
  3. Von Buffets ist abzuraten, aber die Zusammenstellung von Nahrung auf dem Teller, der dann durch Servicekräfte an den Platz gebracht wird (analog zu Restaurants/Bistros) ist unter Einhaltung der Mindestabstände möglich. Sollten Plätze neu besetzt werden (Ein Gast geht, ein anderer nimmt seinen Platz ein) so ist der Tisch durch die Servicekräfte zu desinfizieren
  4. Die Gäste tragen einen Mund-Nase-Schutz im Haus bis zum Setzen an ihren Platz. Menschen eines Haushalts oder festen Gruppen bis zu 10 Personen ist dabei das Sitzen ohne Abstand erlaubt. Zu allen anderen muss der Mindestand von 1,50m eingehalten werden, der Veranstalter muss für eine klare Regelung der Abstände (z.B. Markierungen am Boden) im Raum sorgen.
  5. Eine Teilnehmerliste für die Veranstaltung (inkl. der Servicekräfte) muss geführt werden, inkl. Datum und Telefonnummer.
  6. Regelmäßiges Durchlüften alle 45 Minuten ist angeraten.

Weitere Informationen findet ihr hier:

Informationen des CVJM Westbund (akt. am 02.10.2020)

Informationen des hessischen Jugendrings (akt. am 02.10.2020)