In Eibelshausen: Spenden für die Ukraine-Hilfe-Breitscheid

Am Honigbaum 16 in Eibelshausen findet ihr die auf den Bildern abgebildeten Kerzen-Ständer-Blöcke. Ein schönes Geschenk für die kommende Osterzeit. Und zugleich wird mit jedem Block 8€ an die Ukraine-Hilfe-Breitscheid gespendet. Also: nichts wie auf nach Eibelshausen, am Honigbaum 16 und Gutes tun!

Sachspenden für die Ukraine bei Ukraine-Hilfe-Breitscheid

Der CVJM-Steinbach sammelt bereits heute (Freitag 04.03.) Verbandsmaterial ein.

BITTE DAS VERBANDMATERIAL
(vom Datum her darf der Verbandkasten abgelaufen sein) zur CVJM Sammelstelle ab: bei Markus & Katja Dörr, Forsthausstraße 44, 35708 HAIGER-Steinbach bringen und dort auf dem bereitgestellten PKW Anhänger ablegen. DANKE für EURE HILFE.

Im weiteren wird von der Ukraine-Hilfe-Breitscheid folgendes gesucht: (Wichtigkeit nach Reihenfolge):

  • Verbandsmaterial
  • Medikamente (mindestens 6 Monate haltbar – keine abgelaufenen Medikamente! – keine Medikamente, die der Kühlkette unterliegen!)
  • Haltbare Lebensmittel (Konserven, Nudeln, Reis, Öl, Mehl, Zucker etc.)
  • Liegen und Feldbetten
  • Zelte
  • Matratzen 
  • Bettwäsche, Zudecken, Wolldecken
  • Schlafsäcke
  • Warme Kleidung

Und es würde uns sehr helfen, wenn Ihre Sachspenden im beschrifteten Karton und vorsortiert bei uns abgegeben werden!

Weitere Infos, Ort der Sammelstelle und Abgabezeiten findet ihr auf der Webseite der Ukraine-Hilfe-Breitscheid

Gebet für die Situation in der Ukraine

Von Generalsekretär Hansjörg Kopp

Betet mit uns und der ganzen CVJM-Bewegung für Frieden in der Ukraine.

Aktuelle Corona-Maßnahmen und Regeln Stand 17.01.2022

Hier mal die aktuellen Änderungen – es sind wenige. Der LDK befindet sich Stand heute in der Hotspot-Regelung. Nahezu alle Veranstaltungen dürfen unter der 2G+ Regel stattfinden – was das bedeutet findet ihr hier (Rechte liegen beim Land Hessen)

WICHTIG: SchülerInnen unter 18 Jahren mit einem aktuellen, sauber geführtem Testheft der Schule haben weiterhin Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Wir bitten aber darum: die neue COVID-19 Variante ist enorm ansteckend. Bitte geht sehr sorgsam mit Euren Kindern und Jugendlichen um. Nachwie vor gelten Abendsregeln und Maskenpflicht.

  1. Landesverordnung (17. Januar 2022): Ab dem 17. Januar 2022 gilt eine neue Verordnung. Für die Jugendarbeit ergeben sich hieraus keine wesentlichen Änderungen gegenüber der Verordnung vom 13. Dezember 2021. Die Änderungen: 1) Bei Outdoor-Veranstaltungen sind wieder bis zu 1000 Personen zulässig. 2) Für das 2Gplus-Modell wurden die Regelungen konkretisiert. Hier wurde festgelegt, was als gültiger Nachweis zusätzlich zu Nachweisen über Impfung und Genesung gelten kann (siehe FAQ C.9)
  2. Regionale Schutzmaßnahmen (16. Dezember 2021): Seit der Verordnung vom 16. Dezember 2021 sind Regelungen in Kraft, die auf die regionalen Inzidenzen in Städten und Landkreisen reagieren. Ab einer Inzidenz von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen verschärfen sich einige Regelungen.