24.11.2021 – die aktuellen Corona-Verordnungen für die Gruppenarbeit
Es hat sich wieder etwas getan, aber weniger für unsere regelmäßigen Gruppenangebote:
Auszug aus dem maßgeblichen Text des hessischen Landesjugendring (Stand 05.12.2021):
Hinweise zur Aktualisierung:
1. Gruppenangebote der Jugendarbeit
Treffen sind zulässig: Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit können nach § 16 Abs. 4 stattfinden. Sie dürfen unabhängig vom Angebotsort stattfinden (öffentlicher und nicht-öffentlicher Raum). Von der Regelung erfasst werden alle durch die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Kommunen) verantwortete oder geförderte Angebote (freie Träger) der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit.
Gruppengröße: Die Angebote sind in Gruppen von bis zu 50 Personen einschließlich der Betreuungspersonen zulässig.
Dokumentation und Hygienekonzept: Die Kontaktdaten der Teilnehmenden eines Gruppenangebots müssen nicht dokumentiert werden. Die Pflicht zur Umsetzung eines Abstands- und Hygienekonzepts entfällt – jedoch ist weiterhin auf den Infektionsschutz und insbesondere die angemessene und regelmäßige Belüftung in geschlossenen Räumen zu achten (§ 1 Abs. 5).
Abstand und Masken: Bei Angeboten in geschlossenen Räumen sind medizinische dauerhaft Masken zu tragen. Die Mitglieder fester Gruppen (50 Personen inkl. Betreuungspersonen) müssen keine Abstände wahren.
3G-Negativnachweis: Die Teilnahme ist nur Personen gestattet, die einen Negativnachweis vorlegen können. Als Negativnachweise gelten Nachweise über Impfung, Genesung oder tagesaktuelle Testnachweise. Schüler_innen können den Nachweis über das Testheft erbringen